1. Allgemeine
1.1. Eine rechtliche Bindung unsererseits tritt nur durch die firmenmäßige Bestätigung des Anbotes oder die Unterfertigung des Vertrages ein.
1.2. Wir liefern und leisten ausschließlich zu unseren nachstehenden Bedingungen; diese werden durch Auftragserteilung oder Abnahme der Ware/Leistung anerkannt und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird.
1.3. Abweichende Bedingungen des Käufers/Auftraggebers sind auch dann, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, für uns unverbindlich, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
1.4. Abweichende, mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Kosten
2.1. Unser Angebot ist stets freibleibend und unverbindlich.
2.2. Im vertraglich vereinbarten Preis sind sämtliche Herstellungskosten enthalten bzw. werden die Leistungen nach der im Betrieb aufliegenden jeweils gültigen Preisliste und den dort genannten Preisen zuzüglich MwSt. (derzeit 20 %), sofern diese anfällt, in Rechnung gestellt. Verpackung, Fracht, Zoll und allfällige Versicherungen sind im Nettopreis nicht enthalten. Werden Preise nach Stunden berechnet, ist die von uns gemessene Zeit maßgebend, wobei jede angefangene Stunde voll berechnet wird.
2.3. Über Wunsch des Käufers/Auftraggebers durchgeführte Sonderleistungen (Organisation, Auswahl der Sprecher, etc.) kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Käufer/Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn die Herstellung des Bild-/Tonträgers aus irgendeinem Grund nicht zustande kommt.
2.4. Der Auftraggeber trägt die Kosten für eine eventuell von ihm veranlasste fachliche Beratung.
2.5. Bei Zahlungsverzug sind Zinsen in Höhe des banküblichen Zinssatzes für Kontokorrentkredite, mindestens aber 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank, zu zahlen. Die Geltendmachung eines etwaigen höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor.
2.6. Wir sind berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit des Käufers/Auftraggebers die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Käufers/Auftraggebers abzuholen bzw. auszubauen. Entstehende Kosten, sowie eventuelle Wertminderung, sind uns zu ersetzen.
2.7. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich widersprochen wird.
3. Herstellung, Änderung, Abnahme, Lieferfrist
3.1. Wir bemühen uns, die angegebenen Termine einzuhalten.
3.2. Sollte uns aus einem von uns zu vertretenden Grunde die Lieferung/Leistung unmöglich sein oder Leistungsverzug eintreten, so kann der Käufer/Auftraggeber bei Vorliegen leichter Fahrlässigkeit Schadensersatz nur wegen des unmittelbaren Schadens verlangen.
3.3. Bei Leistungsverzug, der nicht direkt durch uns (oder unsere Erfüllungsgehilfen / gesetzlichen Vertreter), oder durch höhere Gewalt entstanden ist, leisten wir keinen Schadensersatz.
3.4. Die Produktion beginnt frühestens nach Unterfertigung des Produktionsvertrages.
3.5. Die nachfolgenden Stornobedingungen sind Bestandteil des jeweiligen Auftrages und ergänzen ggf. die getroffenen schriftlichen Vereinbarungen. Der Leistungsumfang wird u.a. durch diese Bedingungen, der Auftragserteilung, eine entsprechende Auftragsbestätigung sowie die Leistungsbeschreibung laut aktuellem Konzept und Budget bestimmt. Alle Änderungen, Zusätze und Erweiterungen sind schriftlich zu vereinbaren. Anderslautende Stornobedingungen gelten nicht. Die Stornobedingungen gelten ab Auftragserteilung. Stornierungen bedürfen der Schriftform. Bei Stornierung werden dem Käufer/Auftraggeber folgende Stornokosten in Rechnung gestellt: - ab Auftragserteilung: 15% - ab 28 Tage vor Drehbeginn: 30% - ab 14 Tage vor Drehbeginn: 50% - ab 7 Tage vor Drehbeginn: 100%.
3.6. Die technische Gestaltung des Bild-/Tonträgers obliegt uns. Wir informieren den Käufer/Auftraggeber über den Abschluss der Herstellungsarbeiten und vereinbaren mit ihm gegebenenfalls einen Zeitpunkt für die Abnahme.
3.7. Die Abnahme bedeutet eine Billigung der technischen Qualität. Etwaige Mängelrügen sind uns längstens innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung oder Leistung unter Angabe der Gründe bekannt zu geben. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Mit der Mängelrüge sind uns gleichzeitig die beanstandeten Bild-/Tonträger zur Verfügung zu stellen.
3.8. Hat der Käufer/Auftraggeber nach Abnahme des Bild-/Tonträgers Änderungswünsche, so hat er die gewünschten Änderungen schriftlich mitzuteilen, wir sind verpflichtet und allein berechtigt Änderungen vorzunehmen. Derartige Änderungen gehen zu Lasten und auf Kosten des Käufers/Auftraggebers. Dasselbe gilt, wenn Änderungsvorschläge des Käufers/Auftraggebers zu einer anderen Kalkulation als der vor Produktionsbeginn genehmigten führen.
3.9. Im Laufe der Realisierung von Projekten/Werken kann es erforderlich werden, den jeweiligen Leistungskatalog, insbesondere Ort, Zeit und Ausgestaltung einzelner Elemente des geplanten Projektes/Werkes zu ändern, zu ergänzen oder zu erweitern. In Abstimmung mit dem Käufer/Auftraggeber erhalten wir das Recht, die erforderlichen Änderungen zu planen und durchzuführen. Sofern die wesentlichen Grundzüge des erteilten Auftrages nicht berührt werden, wird der Käufer/Auftraggeber den Änderungen nur bei Unzumutbarkeit widersprechen. Sind solcher Art Änderungen mit einer Mehrleistung unsererseits verbunden, gebührt uns hiefür eine angemessene Vergütung.
3.10. Lieferfristen oder Termine sind unverbindlich. Die Nichteinhaltung von Lieferfristen oder Terminen entbindet den Käufer/Auftraggeber nicht von der Abnahmepflicht. Kosten und Gefahr der Zustellung trägt der Käufer/Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet, das Originalmaterial aufzubewahren.
3.11. Die Versendung von Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers/Auftraggebers. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Ware geht auf den Käufer/Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder Zwecks Versendung unsere Räumlichkeiten verlassen hat. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft bei dem Käufer/Auftraggeber auf diesen über. Versandart und Versandweg sind uns freigestellt.
4. Haftung
4.1. Wir verpflichten uns, ein technisch mängelfreies Produkt/Werk herzustellen, das geplante Produkt/Werk gewissenhaft zu planen und den Käufer/Auftraggeber zu beraten sowie sämtliche Leistungsträger sorgfältig auszuwählen und zu überwachen.
4.2. Tritt bei der Herstellung des Bild-/Tonträgers ein Umstand ein, der die vertragsmäßige Herstellung unmöglich macht, so haben wir nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Fertigstellung. Die Unmöglichkeit der Herstellung oder nicht rechtzeitiger Fertigstellung des Bild-/Tonträgers, die weder von uns noch vom Käufer/Auftraggeber zu vertreten ist, berechtigt den Käufer/Auftraggeber nur zum Rücktritt vom Vertrag, jedoch sind die bisher erbrachten Leistungen dem Tonstudiobetrieb zu entgelten.
4.3. Sachmängel, die von uns anerkannt werden, sind von uns zu beseitigen. Können diese Korrekturen nicht ohne Mitwirkung des Käufers/Auftraggebers durchgeführt werden, können wir nach fruchtlosem Ablauf einer zur Vornahme der entsprechenden Handlungen gesetzten Frist von mindestens zwei Wochen den Vertrag als erfüllt betrachten. Wir sind berechtigt, die Beseitigung der Mängel solange zu verweigern, bis die zum Zeitpunkt der Korrektur fälligen Zahlungen geleistet worden sind.
4.4. Bei Verlust und/oder fahrlässiger Beschädigung von vom Käufer/Auftraggeber uns zur Bearbeitung übergebener Materialien, beschränkt sich die Haftung nur auf die Ersatzlieferung von Ton - und/oder Bildträgermaterial in Stückzahl oder Länge der verloren gegangenen oder beschädigten Teile. Bei einer Beschädigung von Computerdatenträgern wird kein Ersatz geleistet. Eine Verpflichtung unsererseits Versicherungen abzuschließen besteht nicht.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Sofern nichts anders vereinbart, ist gelten folgende Zahlungsbedingungen: - 30% bei Auftragserteilung - 70% bei Lieferung
6. Urheberrechte, Verwertungsrechte
6.1. Der Käufer/Auftraggeber haftet dafür, dass er über alle Berechtigungen für die von ihm erteilten Aufträge im Bezug auf Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung von Bild-/Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke, insbesondere gewerblicher Art, verfügt. Weiters erklärt der Käufer/Auftraggeber, Verfügungsberechtigter bzw. Lizenznehmer über die erforderlichen Urheber bzw. urheberrechtlichen Verwertungsrechte zu sein und/oder im Besitz ausreichender Berechtigung seitens des Urhebers bzw. Rechteinhabers zu sein.
6.2. Der Käufer/Auftraggeber haftet für alle Ansprüche, die Dritte in Folge der Ausführung des Auftrages an uns stellen sollten und verpflichtet sich, uns schad- u. klaglos zu halten.
6.3. Der Käufer/Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass gesetzlich vorgeschriebene Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von uns vorgenommen werden.
7. Sonstige Bestimmungen
7.1. Falls uns mehrere Auftraggeber den Auftrag für ein Werk erteilen, so ist vor Beginn der Arbeiten schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber uns Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat. Dies gilt insbesondere für die Namhaftmachung jener Person, die für die Abnahme des Bild-/Tonwerkes und fällige Zahlungen verantwortlich zeichnet.
7.2. Änderungen des Produktionsvertrages und/oder dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungs- und Lieferbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmung nicht berührt.
7.3. Uns steht das Recht der Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Käufer/Auftraggeber überlassen hat oder die bei uns lagern bzw. für den Käufer/Auftraggeber hergestellt wurden so lange zu, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer/Auftraggeber getilgt sind.
7.4. Eine Haftung für überlassene Gegenstände wird nicht übernommen, diese lagern bei uns auf Kosten und Gefahr des Käufers/Auftraggebers. Wir sind berechtigt, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung derartige Gegenstände auf Kosten des Käufers/Auftraggebers bei Dritten aufbewahren zu lassen.
7.5. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung, wird diese durch eine andere Bestimmung ersetzt, die den ursprünglich gewollten wirtschaftlichen Zweck sichert. Gleiches gilt für etwaige Lücken der vertraglichen Vereinbarungen.
7.6. Erfüllungsort ist Bratislava (Slowakei)
7.7. Für den Fall von Streitigkeiten wird als Gerichtsstand das für unseren Hauptsitz (Bratislava) zuständige Gericht vereinbart. Über diese Allgemeinen Vertragsbedingungen hinaus gilt ausschließlich das Recht der Slowakei, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.


